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Aufgeschlagenes Buch auf einem Tisch

Foto: freestocks.org, CC0 1.0, Quelle

Glossar

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Begriff aus dem Glossar von kinderarzt-finden.de.

Redaktion kinderarzt-finden.de · Stand 27.09.2026 · Quellen und Methodik

Kurz erklärt Bundesweit einheitliche Regelung zur Abrechnung ärztlicher Leistungen bei privat Versicherten.

Die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, regelt bundesweit einheitlich, wie ärztliche Leistungen bei privat Krankenversicherten und Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern abgerechnet werden. Jede Leistung ist darin einer Gebührenziffer mit einem Punktwert zugeordnet.

Für gesetzlich Versicherte gilt dagegen ein anderes Abrechnungssystem über die jeweilige Krankenkasse, die GOÄ betrifft in erster Linie privat versicherte Familien. Details zur konkreten Abrechnung einzelner Leistungen legt die Bundesärztekammer als Herausgeberin der GOÄ fest.

Zu konkreten Kosten einzelner Untersuchungen oder Leistungen machen wir hier bewusst keine Angaben, da diese vom Einzelfall und der jeweiligen Abrechnung abhängen. Genaue Fragen dazu klärst du am besten direkt mit der Praxis. Für gesetzlich versicherte Familien spielt die GOÄ im Praxisalltag meist keine Rolle, da hier die Abrechnung über die Krankenkasse läuft. Herausgeberin und Ansprechpartnerin für Fragen zur GOÄ ist die Bundesärztekammer als Dachorganisation der Landesärztekammern.

Verwandte Begriffe

Mehr Zusammenhang geben die Übersicht der U-Untersuchungen U1 bis J1 und der Ratgeber Kinderarzt finden. Alle Begriffe stehen im Glossar.

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