Ab wann solltest du einen Kinderarzt suchen?
Viele Eltern beginnen mit der Suche schon während der Schwangerschaft. Das hat einen einfachen Grund. In vielen Regionen sind kinder und jugendärztliche Praxen gut ausgelastet und nehmen nicht laufend neue Familien auf. Wer früh anfragt, hat mehr Auswahl und mehr Zeit für ein erstes Kennenlerngespräch.
Ein guter Zeitpunkt ist etwa das letzte Schwangerschaftsdrittel, also ungefähr ab der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt steht meist schon fest, in welcher Klinik oder mit welcher Hebamme du entbinden wirst, und du kannst gezielt Praxen in der Nähe deines Wohnorts oder deiner Klinik ansprechen.
Es ist kein Problem, wenn du erst nach der Geburt mit der Suche beginnst. Für die erste Untersuchung, die U1, ist ohnehin kein eigener Kinderarzttermin nötig, da sie direkt im Kreißsaal oder auf der Wochenstation stattfindet. Etwas mehr Vorlauf lohnt sich aber für die U2, die schon in der ersten Lebenswoche fällig wird.
Vor der Geburt: Praxis vormerken lassen
Ein Anruf in der Schwangerschaft reicht meistens aus, um dich unverbindlich vormerken zu lassen. Frag konkret, ob die Praxis aktuell neue Patientinnen und Patienten aufnimmt, ob es eine Warteliste gibt und ob ein persönliches Kennenlerngespräch vor der Geburt möglich oder sogar üblich ist.
Manche Praxen bieten ein kostenloses oder kurzes Erstgespräch für werdende Eltern an, andere setzen dich einfach auf eine Liste und melden sich, sobald das Kind da ist. Beides ist normal und hängt von der jeweiligen Praxisorganisation ab.
Wenn du in deinem Suchradius mehrere Praxen findest, ist es sinnvoll, nicht nur eine, sondern gleich zwei oder drei anzusprechen. Das erhöht deine Chancen und du bist nicht auf eine einzige Zusage angewiesen, falls sich dort doch kein Platz ergibt.
Eine Übersicht kinder und jugendärztlicher Praxen in deiner Region findest du in unserem Kinderarzt-Verzeichnis in deiner Nähe. Die Daten stammen aus OpenStreetMap, einem offenen Kartenprojekt, deshalb ist die Liste nicht garantiert vollständig und du solltest die Kontaktdaten vor dem Anruf gegenprüfen.
U2 in der Klinik oder gleich in der Praxis?
Die U2 findet laut der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zwischen dem 3. und dem 10. Lebenstag statt, mit einer Toleranzgrenze bis zum 14. Lebenstag. Wird dein Kind in einer Klinik geboren, übernimmt dort in der Regel eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt der Klinik diese Untersuchung noch während des stationären Aufenthalts.
Bei einer sehr kurzen Verweildauer, einer Geburt im Geburtshaus oder einer Hausgeburt kann es sein, dass die U2 stattdessen in einer kinderärztlichen Praxis stattfinden muss. In diesem Fall solltest du schon vor der Geburt wissen, welche Praxis dich aufnimmt, damit der Termin fristgerecht klappt.
Frag im Zweifel direkt in deiner Klinik oder bei deiner Hebamme nach, wie dort üblicherweise verfahren wird und ob die U2 vor Ort abgedeckt ist. Einen vollständigen Überblick über alle Untersuchungstermine samt Zeiträumen und Toleranzgrenzen findest du in unserer Übersicht der U-Untersuchungen.
Der erste Termin: Checkliste fürs Erstgespräch
Ob vor der Geburt oder zur ersten echten Untersuchung, ein kurzer Fahrplan hilft, damit du im Termin nichts vergisst. Die folgende Liste kannst du dir vorab durchlesen und für dich ergänzen.
- Fragen zur Praxisorganisation: Sprechzeiten, Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeiten, Vertretung im Urlaub der Praxis.
- Fragen zur Terminvergabe: Wie kurzfristig bekommst du bei akuten Anliegen einen Termin, gibt es eine Akutsprechstunde.
- Deine eigenen Beobachtungen zum Kind, die du in eigenen Worten schildern kannst, ohne dir selbst eine Diagnose zu geben.
- Offene organisatorische Fragen, etwa zur Anmeldung, zu benötigten Unterlagen oder zur Erreichbarkeit per Telefon.
Nutze das Erstgespräch auch, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob die Praxisatmosphäre zu euch passt. Das gilt für den Umgangston genauso wie für praktische Dinge wie Wickelmöglichkeiten oder getrennte Wartebereiche für kranke und gesunde Kinder, falls dir das wichtig ist.
Diese Unterlagen brauchst du
Zum ersten Termin und zu jeder weiteren Untersuchung solltest du feste Unterlagen dabeihaben. Sie helfen der Praxis, sich schnell ein Bild zu machen, und sie sind teilweise auch für dich als Nachweis wichtig.
- Das Kinderuntersuchungsheft, das sogenannte Gelbe Heft. Du erhältst es nach der Geburt in der Klinik oder von deiner Hebamme. Es dokumentiert Datum und Ergebnisse aller U-Untersuchungen.
- Den Impfausweis deines Kindes, sobald erste Impfungen stattgefunden haben.
- Vorhandene Arztbriefe oder Befunde, etwa aus der Geburtsklinik, falls es dort Auffälligkeiten oder Nachsorgetermine gab.
- Die Krankenversicherungskarte deines Kindes beziehungsweise die entsprechenden Angaben deiner Krankenkasse.
Die im Gelben Heft enthaltene, heraustrennbare Teilnahmekarte dokumentiert, dass eine U-Untersuchung wahrgenommen wurde. Damit kannst du gegenüber Kita, Schule oder Behörden die Teilnahme belegen, ohne das gesamte Heft mit allen medizinischen Angaben zeigen zu müssen (Quelle: kindergesundheit-info.de).
Kinderarzt nach einem Umzug finden
Nach einem Umzug stellt sich für viele Familien dieselbe Frage wie vor der Geburt: Welche Praxis in der neuen Umgebung nimmt auf? Grundsätzlich gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung die freie Arztwahl, du kannst also grundsätzlich frei entscheiden, bei welcher zugelassenen Praxis du dein Kind vorstellst (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Praktisch bedeutet das, dass du nach dem Umzug einfach eine neue Praxis in Wohnortnähe suchst und dort einen ersten Termin vereinbarst. Eine förmliche Abmeldung bei der bisherigen Praxis ist nicht erforderlich, ein kurzer Hinweis ist aber ein fairer Umgangston, vor allem wenn dort noch offene Folgetermine standen.
Sinnvoll ist es, dich frühzeitig, also schon vor dem eigentlichen Umzugstermin, in der neuen Region umzuhören. So vermeidest du eine Lücke, falls gerade eine U-Untersuchung ansteht oder dein Kind regelmäßig Medikamente von der bisherigen Praxis verschrieben bekommt. Unser Verzeichnis für Kinderärzte in deiner Nähe lässt sich nach deiner neuen Postleitzahl oder deinem neuen Ort durchsuchen.
Denk auch an die Mitnahme deiner Unterlagen, allen voran das Gelbe Heft und den Impfausweis. Diese Dokumente bleiben grundsätzlich bei der Familie und wandern nicht automatisch mit an eine neue Praxis weiter.
Kinderarzt wechseln: Gründe, Ablauf, Kasse
Ein Praxiswechsel muss nicht mit einem Umzug zusammenhängen. Manche Eltern wechseln die Praxis, weil die Chemie nicht stimmt, die Wartezeiten dauerhaft zu lang sind oder sich die persönlichen Bedürfnisse ändern, etwa bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt oder bei besonderem Betreuungsbedarf.
Rechtlich ist ein Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich jederzeit möglich, da die freie Arztwahl gilt. Bei der sogenannten hausarztzentrierten Versorgung, an der manche Familien über ihre Krankenkasse teilnehmen, gibt es allerdings eine Besonderheit: Die Bindung an eine gewählte Hausarztpraxis soll innerhalb eines Kalendervierteljahres in der Regel nur bei einem wichtigen Grund gewechselt werden. Kinderärztliche Praxen sind von dieser Einschränkung ausdrücklich ausgenommen (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Für den eigentlichen Wechsel brauchst du keine Genehmigung deiner Krankenkasse und keine Abmeldung in Schriftform. Du meldest dein Kind einfach in der neuen Praxis an. Praktisch läuft ein Wechsel meist in diesen Schritten ab:
- Neue Praxis suchen und Aufnahme klären, zum Beispiel über unser Kinderarzt-Verzeichnis.
- Ersten Termin vereinbaren und dabei kurz den Wechsel erwähnen, damit die Praxis weiß, dass keine Vorbefunde automatisch vorliegen.
- Gelbes Heft, Impfausweis und vorhandene Befunde zum ersten Termin mitbringen.
- Bei Bedarf die bisherige Praxis um eine Übergabe wichtiger Unterlagen oder Kopien der Patientenakte bitten. Ob und in welcher Form das erfolgt, entscheidet die abgebende Praxis im Einzelfall.
Wenn keine Praxis neue Patienten aufnimmt
In manchen Regionen ist es leider Realität, dass mehrere Praxen nacheinander absagen, weil sie aktuell keine neuen kleinen Patientinnen und Patienten aufnehmen können. Das ist ärgerlich, aber es gibt mehrere legale, konkrete Schritte, die du der Reihe nach durchgehen kannst.
- Mehrere Praxen parallel anfragen. Beschränke dich nicht auf eine einzige Praxis. Ruf gezielt bei fünf bis zehn Praxen in einem größeren Umkreis an und frag nach der aktuellen Aufnahmesituation. Unser Verzeichnis in deiner Nähe hilft dir, systematisch eine Liste zu erstellen.
- Terminservicestelle 116117 anrufen. Die bundesweite Rufnummer 116117 ist nicht nur für den ärztlichen Bereitschaftsdienst da. Die Terminservicestelle unterstützt gesetzlich Versicherte auch bei der Suche nach einer festen Hausarzt- beziehungsweise Kinder- und Jugendarztpraxis, und zwar ohne dass du dafür eine Überweisung brauchst (Quelle: KV Baden-Württemberg).
- Deine Krankenkasse einschalten. Krankenkassen haben eigene Patientenservices und kennen mitunter Praxen in deiner Region, die noch Kapazitäten haben oder demnächst neu eröffnen. Ein Anruf kostet nur wenige Minuten.
- Geburtsklinik oder Hebamme fragen. Klinikpersonal und Hebammen haben oft einen guten Überblick über Praxen in der Umgebung, die aktuell aufnehmen, weil sie regelmäßig mit frischgebackenen Eltern zu tun haben.
- Auf eine Warteliste setzen lassen. Viele Praxen führen interne Wartelisten und melden sich, sobald ein Platz frei wird. Frag aktiv danach, wenn eine Praxis dir das nicht von sich aus anbietet.
- Den Hausarzt oder die Hausärztin als Übergangslösung nutzen. Für akute, einfache Anliegen kann in der Übergangszeit auch eine hausärztliche Praxis erste Anlaufstelle sein, bis ein fester Platz bei einer kinder und jugendärztlichen Praxis gefunden ist. Das ersetzt keine kinderärztliche Vorsorge, kann aber eine Lücke überbrücken.
- Kinderklinik-Ambulanz nur bei echtem Bedarf. Ambulanzen von Kinderkliniken sind in erster Linie für akute oder spezialisierte Fälle da und keine Alternative zu einer festen Praxis für die laufende Vorsorge. Nutze diesen Weg deshalb nur, wenn es medizinisch notwendig ist, etwa im Rahmen eines Notfalls.
Belastbare, bundesweite Zahlen dazu, wie lange die Suche im Einzelfall dauert oder wie viele Praxen aktuell aufnehmen, veröffentlichen weder die Terminservicestellen noch die Krankenkassen in einer Form, die sich seriös auf jede Region übertragen lässt. Verlass dich deshalb auf die konkrete Auskunft der Stellen in deiner Region, statt auf pauschale Erfahrungswerte aus dem Internet.
Kinderarzt oder Hausarzt: Wer ist zuständig?
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder und Jugendmedizin, umgangssprachlich Pädiater oder Kinder- und Jugendarzt genannt, sind auf die körperliche und entwicklungsbezogene Betreuung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Für die meisten Familien sind sie die erste Anlaufstelle für die U-Untersuchungen und bei Krankheiten ihres Kindes. Eine bestimmte Facharztgruppe schreibt die Kinder-Richtlinie für die Früherkennungsuntersuchungen allerdings nicht vor, die J1 bieten zum Beispiel auch Hausarztpraxen an. Mehr dazu im Beitrag Kinderarzt oder Hausarzt.
Hausärztinnen und Hausärzte behandeln in der Regel Erwachsene, können aber je nach Praxis auch ältere Kinder oder Jugendliche mitbetreuen, insbesondere dort, wo es in der Region wenige kinderärztliche Praxen gibt. Eine hausärztliche Praxis kann in einer akuten Übergangsphase helfen, ersetzt aber keine kinderärztliche Vorsorgeuntersuchung.
Nimmst du an der hausarztzentrierten Versorgung deiner Krankenkasse teil, gilt für Kinder- und Jugendärzte eine wichtige Ausnahme: Anders als bei vielen anderen Fachrichtungen brauchst du für einen Termin dort keine Überweisung durch die gewählte Hausarztpraxis (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Bis zu welchem Alter geht man zum Kinderarzt?
Die Weiterbildung im Fach Kinder- und Jugendmedizin ist grundsätzlich auf die Betreuung von der Geburt beziehungsweise der vorgeburtlichen Phase bis zum Übergang in die Erwachsenenmedizin ausgelegt. Der Übergang, in der Fachsprache Transition genannt, soll dabei in der Regel bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abgeschlossen sein (Quelle: KV Nordrhein).
Das bedeutet, dass eine weitere fachärztliche Behandlung durch die Kinder- und Jugendarztpraxis über das 21. Lebensjahr hinaus berufsrechtlich grundsätzlich nicht mehr vorgesehen ist. Gelingt der Übergang in eine Erwachsenenpraxis im Einzelfall nicht rechtzeitig, kann die bisherige Praxis die Behandlung bis zur ordnungsgemäßen Übergabe fortführen (Quelle: KV Nordrhein).
Für Jugendliche ist die letzte reguläre Vorsorgeuntersuchung nach der Kinder-Richtlinie die J1, die zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr stattfindet. Danach bleibt die kinder und jugendärztliche Praxis für viele Jugendliche trotzdem noch länger die vertraute Anlaufstelle, bis der Wechsel in eine Erwachsenenpraxis ansteht.
Gesetzlich oder privat versichert: Was ändert sich?
Gesetzlich versicherte Kinder haben, wie oben beschrieben, freie Arztwahl unter allen Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Praxis und Krankenkasse, Eltern müssen dafür in der Regel nichts vorstrecken.
Bei privat versicherten Kindern hängt der Ablauf von den Bedingungen des jeweiligen privaten Versicherungsvertrags ab, etwa bezüglich Kostenerstattung oder eventueller Vorabklärungen. Konkrete Details dazu, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden, kannst du am zuverlässigsten direkt bei deiner privaten Krankenversicherung erfragen, da sich Tarife stark unterscheiden.
Unabhängig von der Versicherungsart gilt bei der Terminsuche dasselbe Prinzip: Je früher du anfragst und je mehr Praxen du parallel kontaktierst, desto größer sind deine Chancen auf einen Platz.
Fremdsprachige Praxis, Videosprechstunde und Co.
Manche Familien suchen gezielt eine Praxis, in der auch auf Englisch oder in einer anderen Sprache kommuniziert werden kann. Frag das am besten direkt bei der Praxisanmeldung an, viele Praxen geben diese Information gerne am Telefon, auch wenn sie nicht immer online steht.
Videosprechstunden haben sich in vielen kinderärztlichen Praxen als ergänzendes Angebot etabliert, etwa für kurze Rücksprachen, Befundbesprechungen oder Folgetermine, die keine körperliche Untersuchung erfordern. Ob und in welchem Umfang eine Praxis das anbietet, ist von Praxis zu Praxis unterschiedlich, frag am besten direkt nach.
Für die Terminbuchung selbst nutzen manche Praxen eigene Online-Terminportale oder Anbieter wie Doctolib oder jameda zur Terminvergabe. Das ist eine reine Organisationsfrage der jeweiligen Praxis und ersetzt nicht die grundsätzliche Suche nach einer aufnehmenden Praxis.
So nutzt du unser Verzeichnis
In unserem Kinderarzt-Verzeichnis findest du kinder und jugendärztliche Praxen deutschlandweit, sortiert nach Ort und Postleitzahl. Über die Unterseite Kinderarzt in der Nähe kannst du gezielt nach Praxen in deinem Umkreis suchen.
Unsere Daten stammen aus OpenStreetMap, einem offenen, gemeinschaftlich gepflegten Kartenprojekt. Das hat den Vorteil, dass die Daten frei zugänglich und regelmäßig aktualisierbar sind. Es bedeutet aber auch, dass nicht jede Praxis erfasst ist und einzelne Angaben wie Öffnungszeiten oder Aufnahmestatus veraltet sein können.
Verstehe unser Verzeichnis deshalb als Startpunkt für deine Suche, nicht als abschließende Liste. Ruf die gefundenen Praxen an, um aktuelle Informationen zur Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten zu bekommen. Mehr zu unserer Arbeitsweise findest du auf der Seite Quellen und Methodik.
Häufige Fragen
Ab wann sollte ich einen Kinderarzt für mein Baby suchen?
Viele Eltern beginnen im letzten Schwangerschaftsdrittel mit der Suche, damit rechtzeitig vor der Geburt oder spätestens zur U2 eine Praxis feststeht. Notwendig ist das nicht, aber es verschafft dir mehr Auswahl und Vorlauf.
Brauche ich für einen Kinderarzttermin eine Überweisung?
Nein. Kinder und jugendärztliche Praxen kannst du auch dann direkt ohne Überweisung aufsuchen, wenn du oder dein Kind an der hausarztzentrierten Versorgung einer Krankenkasse teilnehmt, da Kinderärzte von der sonst üblichen Überweisungspflicht ausgenommen sind.
Wie oft darf ich den Kinderarzt wechseln?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich freie Arztwahl. Nur innerhalb der hausarztzentrierten Versorgung gibt es eine Quartalsbindung mit der Empfehlung, nur bei wichtigem Grund innerhalb eines Kalendervierteljahres zu wechseln, wovon Kinderärzte ausdrücklich ausgenommen sind.
Keine Praxis nimmt uns auf, was kann ich tun?
Frag bei mehreren Praxen in einem größeren Umkreis parallel an, kontaktiere die Terminservicestelle unter 116117 sowie deine Krankenkasse, und nutze in der Übergangszeit bei Bedarf eine hausärztliche Praxis. Eine Kinderklinik-Ambulanz ist für akute Fälle da, nicht für die laufende Vorsorge.
Was muss ich beim Kinderarztwechsel an Unterlagen mitbringen?
Bring das Gelbe Heft, den Impfausweis und vorhandene Befunde oder Arztbriefe zum ersten Termin in der neuen Praxis mit. Ob und wie eine Übergabe der bisherigen Patientenakte erfolgt, entscheidet die abgebende Praxis im Einzelfall.
Bis zu welchem Alter kann mein Kind zum Kinderarzt gehen?
Die Weiterbildungsordnung sieht vor, dass der Übergang in die Erwachsenenmedizin in der Regel bis zum vollendeten 21. Lebensjahr abgeschlossen sein soll. Danach ist eine Weiterbehandlung durch die kinder und jugendärztliche Praxis berufsrechtlich grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
Quellen
- Freie Arztwahl, Regelungen und Sonderfälle, Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen 2026
- Terminservicestelle für Patienten, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, abgerufen 2026
- Behandlung von Erwachsenen bei Kinder- und Jugendmedizinern, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, abgerufen 2026
- Das Gelbe Heft, kindergesundheit-info.de, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, abgerufen 2026
- Kinder-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, Fassung vom 18.06.2015, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss
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