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Babyfuesse auf einer gestrickten Decke

Foto: Matt Bango, CC0 1.0, Quelle

U-Untersuchungen U1 bis J1: Termine, Zeiträume und Toleranzen

Wann welche U-Untersuchung ansteht, wie viel Zeit die Toleranzgrenze lässt und was du bei einer verpassten U tun kannst.

Redaktion kinderarzt-finden.de · Stand 27.09.2026 · Quellen und Methodik

Kurze Antwort Es gibt zehn U-Untersuchungen von U1 bis U9 plus die Jugendgesundheitsuntersuchung J1, festgelegt in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Jede U hat einen offiziellen Zeitraum und eine Toleranzgrenze, innerhalb der sie noch als Kassenleistung gilt. U10, U11 und J2 gehören nicht zu dieser Richtlinie, einige Krankenkassen übernehmen sie freiwillig.

Alle Untersuchungen im Detail

Termine für dein Kind berechnenGeburtsdatum eingeben, alle Zeiträume als Datum sehen und in den Kalender übernehmen.
Zum U-Rechner

Wenn du wissen willst, wann welche U-Untersuchung für dein Kind ansteht, findest du hier alle Termine, Zeiträume und Toleranzgrenzen auf einen Blick. Die Angaben stammen aus der Kinder-Richtlinie des G-BA und werden unten mit Quelle belegt.

Warum es U-Untersuchungen gibt

Die U-Untersuchungen sind Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Sie sollen körperliche und entwicklungsbezogene Auffälligkeiten möglichst früh erkennen, damit rechtzeitig weitere Schritte eingeleitet werden können. Welche Schwerpunkte dabei im Vordergrund stehen, ändert sich mit dem Alter deines Kindes.

Alle U-Untersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, solange sie innerhalb des Zeitraums oder der Toleranzgrenze stattfinden. Grundlage dafür ist die Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, kurz G-BA, in der auch die J1 als Jugendgesundheitsuntersuchung geregelt ist.

Übersicht: Alle U-Untersuchungen mit Zeitraum und Toleranz

Die folgende Tabelle zeigt für jede U-Untersuchung den offiziellen Zeitraum, die Toleranzgrenze und das Alter deines Kindes in Klartext. Die Toleranzgrenze ist der Zeitraum, in dem die Untersuchung noch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt, wenn der eigentliche Zeitraum nicht eingehalten werden konnte.

U-Untersuchungen U1 bis J1: Zeitraum, Toleranz und Alter
UntersuchungOffizieller ZeitraumToleranzgrenzeAlter in Klartext
U1unmittelbar nach der Geburtkeinedirekt nach der Geburt
U23. bis 10. Lebenstag3. bis 14. LebenstagBaby ist 2 bis 9 Tage alt, spätestens mit 13 Tagen
U34. bis 5. Lebenswoche3. bis 8. LebenswocheBaby ist 3 bis knapp 5 Wochen alt, spätestens mit 7 Wochen
U43. bis 4. Lebensmonat2. bis 4½. LebensmonatBaby ist 2 bis knapp 4 Monate alt, spätestens mit rund 4,5 Monaten
U56. bis 7. Lebensmonat5. bis 8. LebensmonatBaby ist 5 bis knapp 7 Monate alt, spätestens mit 7 Monaten
U610. bis 12. Lebensmonat9. bis 14. LebensmonatKind ist 9 bis knapp 12 Monate alt, spätestens mit rund 13 Monaten
U721. bis 24. Lebensmonat20. bis 27. LebensmonatKind ist 20 bis knapp 24 Monate alt, spätestens mit rund 26 Monaten
U7a34. bis 36. Lebensmonat33. bis 38. LebensmonatKind ist 33 bis knapp 36 Monate alt, spätestens mit rund 37 Monaten
U846. bis 48. Lebensmonat43. bis 50. LebensmonatKind ist 45 bis knapp 48 Monate alt, spätestens mit rund 49 Monaten
U960. bis 64. Lebensmonat58. bis 66. LebensmonatKind ist 59 bis knapp 64 Monate alt, spätestens mit rund 65 Monaten
J1zwischen 13. und 14. Geburtstagje 12 Monate davor und danachJugendliche ist 12 bis knapp 15 Jahre alt

Die genauen Termine für dein Kind kannst du dir auch im U-Untersuchungs-Rechner aus dem Geburtsdatum berechnen lassen. Der Rechner übernimmt die gleichen Zeiträume und Toleranzgrenzen wie in der Tabelle oben und zeigt dir zusätzlich, wie viel Zeit bis zum nächsten Termin bleibt.

Die Angabe "Lebensmonat" wird oft missverstanden. Der 3. Lebensmonat beginnt, wenn dein Kind 2 Monate alt ist, nicht erst mit 3 Monaten. Deshalb steht in der Tabelle zusätzlich das Alter in Klartext. Mehr zur Zählweise findest du im Glossar-Eintrag zum Lebensmonat.

Tipp Alle Zeiträume und Toleranzgrenzen stehen auch im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, das du bei der U1 in der Klinik oder Praxis erhältst. Mehr dazu im Glossar-Eintrag zum U-Heft.

Wann welche U-Untersuchung ansteht: Alter im Überblick

Damit du auf einen Blick siehst, wann welche U-Untersuchung für dein Kind fällig wird, hier die Faustregel nach Lebensphase:

  • Direkt nach der Geburt: U1, meist noch im Kreißsaal oder Kreißsaalnahen Bereich.
  • Erste Lebenstage: U2, in der Regel noch in der Geburtsklinik.
  • Erster Monat: U3, meist der erste Termin in der Kinderarztpraxis.
  • Erstes halbes Jahr: U4 mit rund 3 Monaten und U5 mit rund 6 Monaten.
  • Erster Geburtstag: U6 rund um den ersten Geburtstag.
  • Kleinkindalter: U7 mit rund 2 Jahren und U7a mit rund 3 Jahren.
  • Vorschulalter: U8 mit rund 4 Jahren und U9 mit rund 5 Jahren.
  • Jugendalter: J1 zwischen dem 13. und 14. Geburtstag.

Wenn du speziell nach den Terminen mit 3, 4 oder 5 Jahren suchst: Das sind U7a (rund 3 Jahre), U8 (rund 4 Jahre) und U9 (rund 5 Jahre). Die genaue Reihenfolge und die passenden Zeiträume findest du in der Tabelle oben.

Was bei den einzelnen U-Untersuchungen im Fokus steht

Jede U-Untersuchung hat eigene Schwerpunkte, die zum Entwicklungsstand deines Kindes passen. Eine ausführliche Beschreibung findest du jeweils auf der eigenen Seite zur Untersuchung, hier ein kurzer Überblick:

  • U1: die erste Untersuchung direkt nach der Geburt, meist noch im Kreißsaal, mit Apgar-Wert und einer ersten äußerlichen Kontrolle.
  • U2: eine gründliche Untersuchung des ganzen Körpers in der Geburtsklinik, ergänzt durch Screenings wie das Neugeborenen-Hörscreening.
  • U3: meist der erste Termin in der Kinderarztpraxis, mit Hüftsonografie und Beratung rund um Ernährung und Schlafen.
  • U4: Beobachtung der körperlichen und motorischen Entwicklung, oft verbunden mit einem Angebot zu Schutzimpfungen.
  • U5: Kontrolle von Motorik, Sinnesorganen und Wachstum im zweiten Lebenshalbjahr.
  • U6: ausführliche Entwicklungsuntersuchung rund um den ersten Geburtstag, unter anderem zu Bewegung und Sprache.
  • U7: Beobachtung von Sprachentwicklung, Motorik und sozialem Verhalten im Kleinkindalter.
  • U7a: zusätzlicher Termin mit Fokus auf Verhalten, Sprache und Sehvermögen vor dem Kindergartenalltag.
  • U8: Untersuchung vor der Einschulung, unter anderem zu Grob- und Feinmotorik sowie Sprache.
  • U9: letzte U-Untersuchung vor der Einschulung mit Seh- und Hörtest sowie Entwicklungsdiagnostik.
  • J1: Jugendgesundheitsuntersuchung mit Fokus auf körperliche Entwicklung, Haltung und allgemeine Beratung.

U10, U11 und J2: keine Pflichtleistung nach der Kinder-Richtlinie

U10, U11 und J2 sind nicht Teil der Kinder-Richtlinie des G-BA und gehören damit nicht zu den zehn oben genannten U-Untersuchungen. Sie sollen die große Lücke zwischen U9 und J1 abdecken. Manche gesetzlichen Krankenkassen übernehmen U10, U11 und J2 freiwillig als Satzungsleistung oder über einen Vertrag mit teilnehmenden Praxen, andere nicht.

Ob deine Krankenkasse U10, U11 oder J2 bezahlt und ob deine Kinderarztpraxis daran teilnimmt, erfährst du direkt bei deiner Krankenkasse oder in der Praxis. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dafür nicht. Frage am besten schon vor dem vorgesehenen Alter nach, damit du bei Bedarf rechtzeitig einen Termin bekommst.

Da U10, U11 und J2 nicht in der Kinder-Richtlinie stehen, findest du für sie auch keine bundesweit einheitliche Toleranzgrenze. Die konkrete zeitliche Regelung hängt vom jeweiligen Vertrag deiner Krankenkasse ab.

U-Untersuchung verpasst: was du tun kannst

Wenn ein Termin außerhalb der Toleranzgrenze liegt oder ganz verpasst wurde, ist das kein Grund zur Sorge. Vereinbare so bald wie möglich einen Nachholtermin in der Kinderarztpraxis.

  • Innerhalb der Toleranzgrenze gilt die U weiterhin als Kassenleistung, auch wenn der optimale Zeitraum knapp verpasst wurde.
  • Außerhalb der Toleranzgrenze kläre in der Praxis, wie mit dem Termin umgegangen wird.
  • Praxen erinnern häufig an anstehende Termine, verlass dich aber nicht allein darauf und behalte die Termine selbst im Blick, etwa mit dem U-Untersuchungs-Rechner.
Wichtig Bei akuten gesundheitlichen Sorgen um dein Kind ist eine verpasste U-Untersuchung zweitrangig. Wende dich im Notfall an die 112, außerhalb der Sprechzeiten an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Das Gelbe Heft: dein Begleiter durch alle U-Untersuchungen

Zu jeder U trägt die Praxis Ergebnisse und Termine in das Kinderuntersuchungsheft ein, umgangssprachlich das Gelbe Heft. Es enthält für jede Untersuchung eine herausnehmbare Teilnahmekarte. Bring das Heft zu jedem Termin mit, damit die Praxis auf frühere Einträge zurückgreifen kann. Mehr zum U-Heft und zur Teilnahmekarte findest du im Glossar.

Manche Kindertagesstätten oder Schulen fragen nach dem Nachweis einer bestimmten U-Untersuchung. Die herausnehmbare Teilnahmekarte im Gelben Heft ist dafür gedacht, ohne dass du das gesamte Heft abgeben musst.

Wenn du einen Kinderarzt suchst oder wechseln möchtest, findest du im Ratgeber Kinderarzt finden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, und über Kinderarzt in der Nähe eine Übersicht der Praxen in deiner Umgebung. Der Kinderarzt-Überblick erklärt zudem, wie sich Kinder- und Jugendärzte von anderen Facharztgruppen unterscheiden.

Häufige Fragen

Wie viele U-Untersuchungen gibt es insgesamt?

Nach der Kinder-Richtlinie des G-BA gibt es zehn U-Untersuchungen von U1 bis U9 sowie zusätzlich die Jugendgesundheitsuntersuchung J1. U10, U11 und J2 sind keine Leistungen nach dieser Richtlinie, sondern freiwillige Angebote einzelner Krankenkassen.

Wann welche U-Untersuchung ansteht, lässt sich das automatisch berechnen?

Ja, mit dem Geburtsdatum deines Kindes berechnet der U-Untersuchungs-Rechner die Zeiträume für alle U-Untersuchungen und die jeweilige Toleranzgrenze.

Was passiert, wenn eine U-Untersuchung außerhalb der Toleranzgrenze stattfindet?

Dann kann sie unter Umständen nicht mehr als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Sprich in diesem Fall mit deiner Kinderarztpraxis, wie weiter vorgegangen wird.

Sind U10, U11 und J2 Pflichtuntersuchungen?

Nein. Sie sind nicht Teil der Kinder-Richtlinie des G-BA. Ob deine Krankenkasse sie freiwillig übernimmt, erfährst du direkt bei deiner Kasse.

Wo werden die Ergebnisse der U-Untersuchungen dokumentiert?

Im Kinderuntersuchungsheft, dem Gelben Heft, das du bei der U1 erhältst. Jede U hat darin eine eigene Teilnahmekarte.

Muss die U immer beim selben Kinderarzt stattfinden?

Nein, du kannst die U-Untersuchungen auch bei einem Wechsel der Praxis fortsetzen. Mehr dazu im Ratgeber Kinderarzt finden.

Quellen

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