Wann findet die J1 statt?
Die J1 ist in der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Der Anspruch besteht zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr, also im Zeitraum vom 13. bis zum 14. Geburtstag. Als Toleranz gilt jeweils ein Zeitraum von 12 Monaten davor und danach.
| Angabe | Zeitraum | Alter deines Kindes |
|---|---|---|
| Regulärer Zeitraum | zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr | 13 bis 14 Jahre alt |
| Toleranz | je 12 Monate vor und nach dem regulären Zeitraum | etwa 12 bis 15 Jahre alt |
Wenn du dir unsicher bist, in welchem Zeitraum die J1 bei deinem Kind ansteht, hilft dir der U-Untersuchungs-Rechner weiter, der aus dem Geburtsdatum die passenden Zeiträume errechnet.
Ist die J1 Pflicht?
Nein. Die J1 ist, wie die Untersuchungen U1 bis U9, ein Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung von Erkrankungen im Jugendalter, keine gesetzliche Pflicht. Die Kosten für die J1 werden laut gesund.bund.de von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, dein Kind kann den Termin also ohne Zusatzkosten wahrnehmen.
Ablauf: Was wird bei der J1 gemacht?
Bei der J1 wird laut kindergesundheit-info.de und gesund.bund.de der allgemeine Gesundheitszustand deines Kindes überprüft, dazu gehören die körperliche Entwicklung und der Impfstatus. Oft erhalten Jugendliche vorab einen Fragebogen, den sie ausgefüllt zur Untersuchung mitbringen. Darin geht es zum Beispiel um das eigene Befinden, Ernährung, Bewegung und das soziale Umfeld.
Zur J1 gehört außerdem ein vertrauliches Gespräch, das laut gesund.bund.de auch ohne Eltern stattfinden kann, wenn dein Kind das möchte. Dabei können Themen wie Hautprobleme, Gewicht, Ernährung oder Schwierigkeiten im sozialen Umfeld zur Sprache kommen.
Zur körperlichen Untersuchung gehört, wie bei anderen ärztlichen Vorsorgeterminen auch, in der Regel eine allgemeine Betrachtung der körperlichen Entwicklung. Deine Tochter oder dein Sohn kann dabei jederzeit eigene Wünsche äußern, etwa ob eine Begleitperson dabei sein soll oder ob bestimmte Untersuchungsschritte genauer erklärt werden sollen. Die Praxis erklärt vorab, was gemacht wird und warum. Details zum Ablauf einzelner Untersuchungsschritte legt die G-BA-Richtlinie in medizinischer Fachsprache fest, die konkrete Durchführung entscheidet die untersuchende Praxis im Einzelfall und mit Rücksicht auf die Wünsche deines Kindes.
Ob im Einzelfall zusätzlich eine Blutuntersuchung gemacht wird, ist keine feste, öffentlich in allgemeinverständlicher Form beschriebene Vorgabe. Frag am besten direkt in der Praxis nach, welche Untersuchungsschritte bei eurem Termin konkret vorgesehen sind.
J1 beim Kinderarzt oder beim Hausarzt?
Laut kindergesundheit-info.de kann die J1 sowohl in einer kinder- und jugendärztlichen als auch in einer hausärztlichen Praxis durchgeführt werden. Viele Jugendliche bleiben für die J1 zunächst bei der vertrauten Kinder- und Jugendarztpraxis, andere wechseln in diesem Alter bereits zu einer Hausarztpraxis. Beides ist möglich, entscheidend ist, dass sich dein Kind bei der Untersuchung wohlfühlt.
So bereitest du dich vor
Zur J1 gehören das Gelbe Heft, falls noch vorhanden, der Impfausweis deines Kindes und die Krankenversichertenkarte. Wenn die Praxis vorab einen Fragebogen verschickt, sollte dein Kind ihn möglichst in Ruhe und ehrlich ausfüllen, die Angaben bleiben vertraulich.
Es kann helfen, wenn dein Kind sich schon vorher überlegt, welche Fragen es stellen möchte, zum Beispiel zu Pubertät, Ernährung, Sport oder Stimmungsschwankungen. Auch du als Elternteil kannst eigene Beobachtungen einbringen, letztlich entscheidet aber dein Kind, was es im Gespräch besprechen möchte.
Was Jugendliche und Eltern ansprechen können
Die J1 ist ein guter Rahmen für Themen, die im Alltag manchmal schwerfallen, zum Beispiel Hautprobleme, Ernährung, Bewegung, Schlaf oder Belastungen in Schule oder sozialem Umfeld. Dein Kind entscheidet dabei selbst, worüber es im vertraulichen Teil des Gesprächs sprechen möchte.
Auch als Elternteil kannst du eigene Beobachtungen aus dem Alltag einbringen, solltest deinem Kind aber auch den Raum lassen, Themen allein mit der Praxis zu besprechen. Eine Einschätzung, ob eine gesundheitliche Auffälligkeit vorliegt, kann ausschließlich die untersuchende Praxis vornehmen.
Was tun, wenn die J1 verpasst wurde?
Liegt der Termin außerhalb des regulären Zeitraums vom vollendeten 13. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, aber noch innerhalb der Toleranz von 12 Monaten davor oder danach, gilt die J1 weiterhin als fristgerecht wahrgenommen. Am besten meldest du dich zeitnah in einer kinder- und jugendärztlichen oder hausärztlichen Praxis, um einen Termin zu vereinbaren.
Liegt die Toleranz bereits deutlich zurück, lohnt sich die Untersuchung trotzdem noch. Sprich das offen in der Praxis an, unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem regulären Zeitraum vergangen ist.
Vorherige Untersuchung
Vor der J1 steht die U9 im 60. bis 64. Lebensmonat an. Mit der J1 endet der Katalog der Früherkennungsuntersuchungen nach der G-BA-Richtlinie, manche Krankenkassen bieten freiwillig zusätzlich eine J2 für 16 bis 17 Jahre alte Jugendliche an. Einen Überblick über alle Termine von U1 bis J1 findest du in unserem U-Untersuchungen-Hub, die genauen Zeiträume für dein Kind kannst du im U-Untersuchungs-Rechner berechnen.
Suchst du noch eine passende Praxis oder möchte dein Kind zu einer neuen Praxis wechseln, findest du Hinweise dazu in unserem Ratgeber Kinderarzt finden sowie eine Übersicht unter Kinderarzt in der Nähe.
Häufige Fragen
Was wird bei der J1 gemacht?
Laut gesund.bund.de werden die allgemeine Gesundheit, die körperliche Entwicklung und der Impfstatus überprüft. Oft gibt es vorab einen Fragebogen und ein vertrauliches Gespräch, das auch ohne Eltern stattfinden kann.
Ist die J1 Pflicht?
Nein, die J1 ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Früherkennung im Jugendalter.
Wird bei der J1 der Intimbereich untersucht?
Die körperliche Untersuchung schaut allgemein auf die körperliche Entwicklung deines Kindes. Dein Kind kann jederzeit eigene Wünsche äußern, etwa zu einer Begleitperson, und sich die einzelnen Schritte vorab erklären lassen.
Kann die J1 auch beim Hausarzt gemacht werden?
Ja, laut kindergesundheit-info.de kann die J1 sowohl in einer kinder- und jugendärztlichen als auch in einer hausärztlichen Praxis stattfinden.
Wird bei der J1 Blut abgenommen?
Ob im Einzelfall eine Blutuntersuchung dazugehört, ist keine öffentlich einheitlich beschriebene Vorgabe. Am besten fragst du direkt in der Praxis nach den geplanten Untersuchungsschritten.
Was passiert, wenn die J1 verpasst wurde?
Innerhalb der Toleranz von 12 Monaten vor oder nach dem regulären Zeitraum gilt die J1 noch als fristgerecht. Danach lohnt sich ein Nachholtermin trotzdem.
Quellen
- Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), zuletzt geändert am 21.07.2016, in Kraft seit 01.01.2017
- Die J1-Untersuchung: Gesundheits-Check im Jugendalter, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de, Stand 12.11.2025
- Gesundheitsuntersuchung J1, Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de, Stand 23.04.2026
- Bekanntmachungen der STIKO, Robert Koch-Institut (RKI)
