Wann findet die U8 statt?
Die U8 gehört zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt sind. Für die U8 gilt der Zeitraum vom 46. bis zum 48. Lebensmonat, mit einer Toleranzgrenze vom 43. bis zum 50. Lebensmonat.
| Angabe | Lebensmonat | Alter deines Kindes |
|---|---|---|
| Regulärer Zeitraum | 46. bis 48. Lebensmonat | etwa 3 Jahre 9 Monate bis knapp 4 Jahre alt |
| Toleranzgrenze | 43. bis 50. Lebensmonat | etwa 3 Jahre 6 Monate bis knapp 4 Jahre 2 Monate alt |
Der Grund für diesen kleinen Umrechnungsschritt: Der 46. Lebensmonat beginnt, wenn dein Kind 45 Monate, also 3 Jahre und 9 Monate alt ist, und endet, wenn es 46 Monate alt wird. Wenn du dir unsicher bist, wann genau der Termin bei dir ansteht, hilft dir der U-Untersuchungs-Rechner weiter, der aus dem Geburtsdatum die passenden Zeiträume errechnet.
Ablauf: Was wird bei der U8 angeschaut?
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell, deshalb gibt es bei der U8 keine feste Liste an Fähigkeiten, die dein Kind an einem bestimmten Tag können muss. Die Ärztin oder der Arzt betrachtet den Entwicklungsstand deines Kindes im Gesamtbild und im Gespräch mit dir.
Laut kindergesundheit-info.de wird dein Kind bei der U8 von Kopf bis Fuß untersucht, gewogen und gemessen. Dazu gehören Sehtests zur Erkennung möglicher Sehstörungen sowie eine Überprüfung des Hörvermögens. Auch die Zahnbeschaffenheit und die Kieferentwicklung werden angeschaut.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Grob- und Feinmotorik, also Beweglichkeit und Geschicklichkeit, sowie auf der Sprachentwicklung deines Kindes. Beobachtet werden außerdem das Sozialverhalten, etwa beim Spielen, in der Familie und im Kontakt mit anderen Kindern, sowie die psychische Entwicklung, zum Beispiel ob sich dein Kind schon eine Weile allein beschäftigen kann.
Im Gespräch mit dir werden laut kindergesundheit-info.de außerdem Themen wie Ernährung und Bewegung, Unfallverhütung, die Förderung der Sprachentwicklung, ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien wie Fernsehen oder Tablet sowie die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung besprochen.
So bereitest du dich vor
Nimm zur U8 das Gelbe Heft mit, in dem die Untersuchung dokumentiert wird, sowie den Impfausweis deines Kindes und die Krankenversichertenkarte. Notiere dir vorab Fragen und Beobachtungen aus dem Alltag, zum Beispiel zu Sprache, Verhalten in der Kita, Schlaf oder Mediennutzung, damit im Termin nichts untergeht.
Die Untersuchung wird nach Abschluss im Gelben Heft dokumentiert, die dazugehörige Teilnahmekarte lässt sich heraustrennen.
Was du beobachten und ansprechen kannst
Du kennst dein Kind am besten. Wenn dir im Alltag etwas auffällt, zum Beispiel beim Sprechen, beim Spielen mit anderen Kindern, bei der Feinmotorik oder beim Verhalten in der Kita, ist der U8-Termin ein guter Rahmen, um das offen anzusprechen. Die Praxis ordnet deine Beobachtungen dann gemeinsam mit den eigenen Eindrücken ein.
Notiere dir konkrete Situationen, statt dich an pauschalen Checklisten zu orientieren. Eine Einschätzung, ob eine Auffälligkeit vorliegt, kann ausschließlich die untersuchende Praxis vornehmen.
Was tun, wenn du die U8 verpasst hast?
Liegt dein Termin außerhalb des regulären Zeitraums, aber noch innerhalb der Toleranzgrenze vom 43. bis 50. Lebensmonat, gilt die U8 weiterhin als fristgerecht wahrgenommen. Melde dich am besten zeitnah bei deiner Kinderarztpraxis, um einen Nachholtermin zu vereinbaren.
Liegt die Toleranzgrenze bereits deutlich zurück, ist es trotzdem sinnvoll, die Untersuchung nachzuholen. Sprich das offen in der Praxis an, dort wird der aktuelle Entwicklungsstand erhoben, unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem regulären Zeitraum vergangen ist.
Vorherige und nächste Untersuchung
Vor der U8 steht die U7a im 34. bis 36. Lebensmonat an, danach folgt die U9 im 60. bis 64. Lebensmonat. Einen Überblick über alle Termine von U1 bis J1 findest du in unserem U-Untersuchungen-Hub, die genauen Zeiträume für dein Kind kannst du im U-Untersuchungs-Rechner berechnen. Mehr zur vorherigen Untersuchung liest du unter U7a, mehr zur nächsten unter U9.
Suchst du noch eine passende Praxis oder möchtest wechseln, findest du Hinweise dazu in unserem Ratgeber Kinderarzt finden sowie eine Übersicht unter Kinderarzt in der Nähe.
Häufige Fragen
Was wird bei der U8 gemacht?
Laut kindergesundheit-info.de wird dein Kind von Kopf bis Fuß untersucht, gewogen und gemessen. Dazu kommen Sehtests, eine Hörprüfung sowie Beobachtungen zu Zahnentwicklung, Motorik, Sprache und Sozialverhalten. Im Gespräch geht es außerdem um Ernährung, Unfallverhütung und Mediennutzung.
Ab wann findet die U8 statt?
Der reguläre Zeitraum ist der 46. bis 48. Lebensmonat, dein Kind ist dann etwa 3 Jahre und 9 Monate bis knapp 4 Jahre alt. Die Toleranzgrenze reicht laut G-BA Kinder-Richtlinie vom 43. bis zum 50. Lebensmonat.
Was muss mein Kind bei der U8 können?
Es gibt keine feste Liste an Fähigkeiten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht sein müssen, denn Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Die Praxis schaut sich allgemein Bereiche wie Sprache, Motorik und Sozialverhalten an und ordnet den Entwicklungsstand im Gesamtbild ein.
Was passiert, wenn ich die U8 verpasst habe?
Innerhalb der Toleranzgrenze vom 43. bis 50. Lebensmonat gilt die U8 noch als fristgerecht. Danach lohnt es sich trotzdem, zeitnah einen Nachholtermin in der Kinderarztpraxis zu vereinbaren.
Wird bei der U8 geimpft?
Ob und welche Auffrischungsimpfungen anstehen, bespricht die Praxis individuell mit dir. Die aktuellen Empfehlungen veröffentlicht die STIKO beim RKI.
Was sollte ich zur U8 mitbringen?
Das Gelbe Heft, den Impfausweis deines Kindes und die Krankenversichertenkarte. Notierte Fragen und Beobachtungen aus dem Alltag helfen dir, im Termin nichts zu vergessen.
Quellen
- Kinder-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Fassung vom 18.06.2015, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- U8-Untersuchung: Was wird gemacht?, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de, Stand 26.08.2026
- Bekanntmachungen der STIKO, Robert Koch-Institut (RKI)
