Wann findet die U7 statt?
Die U7 gehört zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt sind. Für die U7 gilt der Zeitraum vom 21. bis zum 24. Lebensmonat, mit einer Toleranzgrenze vom 20. bis zum 27. Lebensmonat.
| Angabe | Lebensmonat | Alter deines Kindes |
|---|---|---|
| Regulärer Zeitraum | 21. bis 24. Lebensmonat | etwa 20 bis knapp 24 Monate alt (rund 1 Jahr 8 Monate bis 2 Jahre) |
| Toleranzgrenze | 20. bis 27. Lebensmonat | etwa 19 bis knapp 27 Monate alt (rund 1 Jahr 7 Monate bis 2 Jahre 3 Monate) |
Der Grund für diesen kleinen Umrechnungsschritt: Der 21. Lebensmonat beginnt, wenn dein Kind 20 Monate alt ist, und endet, wenn es 21 Monate alt wird. Die U7 fällt damit für die meisten Kinder in die Zeit rund um den zweiten Geburtstag. Wenn du dir unsicher bist, wann genau der Termin bei dir ansteht, hilft dir der U-Untersuchungs-Rechner weiter, der aus dem Geburtsdatum die passenden Zeiträume errechnet.
Ablauf: Was wird bei der U7 angeschaut?
Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell, deshalb gibt es bei der U7 keine feste Liste an Fähigkeiten, die dein Kind an einem bestimmten Tag können muss. Die Ärztin oder der Arzt betrachtet den Entwicklungsstand deines Kindes im Gesamtbild und im Gespräch mit dir, nicht anhand einzelner Meilensteine.
Laut kindergesundheit-info.de gehört zur U7 eine körperliche Untersuchung sowie eine Überprüfung der Augen, die Hinweise auf mögliche Sehstörungen geben kann. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der Sprachentwicklung: Die Praxis schaut sich an, ob dein Kind einfache Wörter und Sätze versteht, und berät dich bei Bedarf zur Sprachförderung.
Außerdem beobachtet die Praxis dein Kind beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe und schaut sich die Beziehung zwischen dir und deinem Kind an. Dabei wird allgemein auf mögliche Entwicklungsauffälligkeiten geachtet, besonders aufmerksam bei Kindern, bei denen bereits Verzögerungen bekannt sind.
Im Beratungsgespräch zur U7 geht es laut kindergesundheit-info.de außerdem um den Impfstatus, etwa im Zusammenhang mit Masern-Mumps-Röteln- und Windpocken-Impfungen, um Ernährung und Unfallverhütung sowie um Mundhygiene und Kariesvorbeugung mit Fluorid. Die Praxis weist außerdem auf die zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung Z3 hin.
So bereitest du dich vor
Nimm zur U7 das Gelbe Heft mit, in dem die Untersuchung dokumentiert wird, sowie den Impfausweis deines Kindes und die Krankenversichertenkarte. Es lohnt sich, dir vorab Fragen und Beobachtungen aus dem Alltag zu notieren, zum Beispiel zu Wortschatz, Verhalten, Essen oder Schlaf, damit im Termin nichts untergeht.
Die Untersuchung selbst wird nach Abschluss im Gelben Heft dokumentiert, die dazugehörige Teilnahmekarte lässt sich heraustrennen und in einigen Bundesländern für andere Zwecke nutzen.
Was du beobachten und ansprechen kannst
Du kennst dein Kind am besten. Wenn dir im Alltag etwas auffällt, zum Beispiel beim Sprechen, beim Spielen mit anderen Kindern, beim Laufen oder beim Verhalten, ist der U7-Termin ein guter Rahmen, um das offen anzusprechen. Die Praxis ordnet deine Beobachtungen dann gemeinsam mit den eigenen Eindrücken ein.
Notiere dir konkrete Situationen, statt dich an pauschalen Checklisten zu orientieren. Eine Einschätzung, ob eine Auffälligkeit vorliegt, kann ausschließlich die untersuchende Praxis vornehmen.
Was tun, wenn du die U7 verpasst hast?
Liegt dein Termin außerhalb des regulären Zeitraums, aber noch innerhalb der Toleranzgrenze vom 20. bis 27. Lebensmonat, gilt die U7 weiterhin als fristgerecht wahrgenommen. Melde dich am besten zeitnah bei deiner Kinderarztpraxis, um einen Nachholtermin zu vereinbaren.
Liegt die Toleranzgrenze bereits deutlich zurück, ist es trotzdem sinnvoll, die Untersuchung nachzuholen. Sprich das offen in der Praxis an, dort wird der aktuelle Entwicklungsstand erhoben, unabhängig davon, wie viel Zeit seit dem regulären Zeitraum vergangen ist.
Vorherige und nächste Untersuchung
Vor der U7 steht die U6 im 10. bis 12. Lebensmonat an, danach folgt die U7a im 34. bis 36. Lebensmonat. Einen Überblick über alle Termine von U1 bis J1 findest du in unserem U-Untersuchungen-Hub, die genauen Zeiträume für dein Kind kannst du im U-Untersuchungs-Rechner berechnen. Mehr zur vorherigen Untersuchung liest du unter U6, mehr zur nächsten unter U7a.
Suchst du noch eine passende Praxis oder möchtest wechseln, findest du Hinweise dazu in unserem Ratgeber Kinderarzt finden sowie eine Übersicht unter Kinderarzt in der Nähe.
Häufige Fragen
Was wird bei der U7 gemacht?
Laut kindergesundheit-info.de gehören eine körperliche Untersuchung, eine Augenuntersuchung sowie eine Prüfung des Sprachverständnisses dazu. Zusätzlich beobachtet die Praxis dein Kind beim Spielen und im Kontakt mit dir und bespricht Impfstatus, Ernährung und Zahngesundheit.
Ab wann findet die U7 statt?
Der reguläre Zeitraum ist der 21. bis 24. Lebensmonat, dein Kind ist dann etwa 20 bis knapp 24 Monate alt. Die Toleranzgrenze reicht laut G-BA Kinder-Richtlinie vom 20. bis zum 27. Lebensmonat.
Was muss mein Kind bei der U7 können?
Es gibt keine feste Liste an Fähigkeiten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht sein müssen, denn Kinder entwickeln sich unterschiedlich. Die Praxis schaut sich allgemein Bereiche wie Sprache, Verhalten und körperliche Entwicklung an und ordnet den Stand im Gesamtbild ein.
Was passiert, wenn ich die U7 verpasst habe?
Innerhalb der Toleranzgrenze vom 20. bis 27. Lebensmonat gilt die U7 noch als fristgerecht. Danach lohnt es sich trotzdem, zeitnah einen Nachholtermin in der Kinderarztpraxis zu vereinbaren.
Wird bei der U7 geimpft?
Ob und welche Impfungen anstehen, bespricht die Praxis individuell mit dir. Die aktuellen Empfehlungen veröffentlicht die STIKO beim RKI.
Was sollte ich zur U7 mitbringen?
Das Gelbe Heft, den Impfausweis deines Kindes und die Krankenversichertenkarte. Notierte Fragen aus dem Alltag helfen dir, im Termin nichts zu vergessen.
Quellen
- Kinder-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Fassung vom 18.06.2015, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 01.01.2026
- U7-Untersuchung: Was wird gemacht?, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de, Stand 26.08.2026
- Bekanntmachungen der STIKO, Robert Koch-Institut (RKI)
