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Eine Ärztin hört mit dem Stethoskop einen Teddybären ab, den ein Mädchen auf dem Schoß hält

Foto: Shixart1985, CC BY 2.0

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Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ): Aufgaben, Überweisung und Ablauf

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) behandelt Kinder ambulant im Team aus Medizin und Therapie. Hier erfährst du, wie du mit Überweisung hinkommst und welche Unterlagen du brauchst.

Von Redaktion kinderarzt-finden.de · veröffentlicht am 30.09.2026 · aktualisiert am 01.10.2026

Kurze Antwort Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine ambulante Spezialeinrichtung für Kinder und Jugendliche, in der Ärztinnen, Ärzte und Therapeutinnen im Team zusammenarbeiten. Rechtsgrundlage ist § 119 SGB V. Du brauchst eine ärztliche Überweisung, meist aus der Kinderarztpraxis. Einen Antrag bei der Krankenkasse brauchst du dafür nicht.

Was ist ein Sozialpädiatrisches Zentrum?

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, die Kinder ambulant behandelt, wenn die Versorgung in einer normalen Praxis nicht ausreicht. Sozialpädiatrie bedeutet: Die Medizin betrachtet das Kind zusammen mit seinem Umfeld, also Familie, Kita oder Schule.

Die Grundlage steht in § 119 SGB V. Danach ermächtigt der Zulassungsausschuss ein SPZ zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung von Kindern. Der Zulassungsausschuss ist das Gremium aus Ärzteschaft und Krankenkassen, das über die Teilnahme an der Kassenversorgung entscheidet. Voraussetzung sind eine ständige ärztliche Leitung und eine leistungsfähige, wirtschaftliche Behandlung.

Wie viele SPZ es gibt, zeigt eine Antwort der Bundesregierung: Im März 2021 nannte sie 160 Sozialpädiatrische Zentren in Deutschland, regional sehr ungleich verteilt. Mehr zum Begriff findest du im Glossar unter Sozialpädiatrisches Zentrum.

Für welche Kinder ist ein SPZ gedacht?

Ein SPZ ist für Kinder gedacht, die wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Erkrankung oder einer drohenden Erkrankung nicht in einer geeigneten Arztpraxis oder Frühförderstelle behandelt werden können. So formuliert es § 119 Abs. 2 SGB V.

Das SPZ ersetzt also nicht die Kinderarztpraxis. Es kommt hinzu, wenn eine Frage mehrere Fachrichtungen gleichzeitig braucht. Ob das bei deinem Kind so ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Das Gesetz verpflichtet die Zentren außerdem, eng mit den Praxen und den Frühförderstellen zusammenzuarbeiten. Die Kinderarztpraxis bleibt damit deine erste Anlaufstelle, auch während der SPZ-Behandlung.

Wer arbeitet in einem SPZ?

In einem SPZ arbeiten laut Bundesgesundheitsministerium verschiedene ärztliche und therapeutische Berufsgruppen eng zusammen, spezialisiert auf Kinder und Jugendliche.

Dazu kommen nichtärztliche Leistungen. § 43a SGB V gibt versicherten Kindern einen Anspruch auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und nötig sind, um eine Krankheit früh zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen. Genau diese Verbindung aus Medizin und Therapie unter einem Dach macht das SPZ aus. Welche Berufsgruppen ein einzelnes SPZ beschäftigt, steht meist auf seiner Website.

SPZ oder Frühförderstelle: Was ist der Unterschied?

Das Bundesgesundheitsministerium unterscheidet so: SPZ sind eher medizinisch-therapeutisch ausgerichtet, Frühförderstellen eher pädagogisch-psychologisch. Beide arbeiten oft zusammen.

MerkmalSozialpädiatrisches ZentrumFrühförderstelle
Ausrichtungeher medizinisch-therapeutischeher pädagogisch-psychologisch
AlterKinder und Jugendlichevon Geburt bis zum Vorschulalter
Ortim Zentrumzu Hause, in der Kita oder in der Stelle
Zugangärztliche ÜberweisungAuskunft über die Kinderarztpraxis

Quelle der Tabelle: gesund.bund.de (BMG), Stand 20.04.2026. Laut dieser Seite ist die Förderung in der Frühförderstelle für Familien kostenlos.

Wie kommt dein Kind ins SPZ? Der SPZ-Weg in vier Schritten

Der Weg ins SPZ führt über die Arztpraxis. Laut Antwort der Bundesregierung braucht eine SPZ-Behandlung keinen Antrag der Versicherten und keine Bewilligung durch die Krankenkasse. Nach der ärztlichen Überweisung nimmst du selbst Kontakt zum SPZ auf.

  1. Gespräch in der Kinderarztpraxis: Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob eine SPZ-Vorstellung sinnvoll ist, und nennt dir SPZ in deiner Nähe.
  2. Überweisung ausstellen lassen: Du bekommst eine Überweisung. Frag nach, ob Vorbefunde und ein kurzer Arztbrief mitgegeben werden.
  3. Anmeldung beim SPZ: Viele Zentren arbeiten mit einem Anmeldebogen oder Fragebogen. Welche Überweisung und welche Unterlagen das SPZ genau braucht, erfährst du direkt dort.
  4. Termin bestätigen und vorbereiten: Notiere dir den Termin, sammle die Unterlagen und plane genug Zeit ein.

Tipp Frag bei der Anmeldung, ob das SPZ dich auf eine Liste für kurzfristig frei werdende Termine setzt, und gib eine Telefonnummer an, unter der du tagsüber erreichbar bist.

Wie lange muss man auf einen SPZ-Termin warten?

Die Wartezeit auf einen Ersttermin ist von Zentrum zu Zentrum sehr unterschiedlich. Belastbare, bundesweite Zahlen gibt es nicht. Auch die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort von 2021 keine Durchschnittswerte. Rechne deshalb damit, dass es dauern kann, und melde dich früh an, sobald die Überweisung vorliegt.

In der Wartezeit bleibt deine Kinderarztpraxis zuständig. Hast du noch keine feste Praxis, hilft dir unser Ratgeber Kinderarzt finden oder die Suche nach einem Kinderarzt in der Nähe. Wird es akut: Im Notfall wählst du die 112, außerhalb der Sprechzeiten erreichst du den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Mehr dazu auf unserer Seite zum Notdienst.

Welche Unterlagen brauchst du für das SPZ?

Für den ersten Termin brauchst du vor allem die Überweisung und die Versichertenkarte. Alles Weitere hilft dem Team, sich schnell ein Bild zu machen:

  • Überweisung und Gesundheitskarte deines Kindes
  • Gelbes Kinderuntersuchungsheft mit den dokumentierten U-Untersuchungen
  • Impfausweis
  • Arztbriefe, Befunde und Klinikberichte, soweit vorhanden
  • Berichte aus Kita, Schule, Frühförderung oder Therapie, wenn das SPZ danach fragt
  • den ausgefüllten Anmelde- oder Fragebogen des SPZ
  • eine kurze Liste mit deinen Fragen und Beobachtungen

Wie läuft die Behandlung im SPZ ab?

Der Ablauf hängt vom Zentrum und von der Fragestellung ab. Meist beginnt er mit einem Gespräch mit Eltern und Kind. Je nach Bedarf folgen Termine bei verschiedenen Fachleuten des Teams. Was genau geplant ist, erklärt dir das SPZ bei der Anmeldung oder im ersten Termin.

§ 43a SGB V beschreibt das Ziel dieser Leistungen: eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen. Die fortlaufende Versorgung im Alltag bleibt oft bei der Kinderarztpraxis. Warum die Kinderarztpraxis dabei eine besondere Rolle hat, erklärt unser Beitrag Kinderarzt oder Hausarzt.

Was passiert, wenn dein Kind 18 wird?

§ 119 SGB V spricht von der Behandlung von Kindern. Für Erwachsene gibt es mit § 119c SGB V ein eigenes Angebot: Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, kurz MZEB. Ob dein Kind dort weiterbehandelt werden kann, klärst du rechtzeitig mit dem SPZ und der Praxis. Plane den Übergang am besten schon einige Zeit vor dem 18. Geburtstag.

Typische Fehler bei der SPZ-Anmeldung

  • Ohne Überweisung anrufen: Ohne ärztliche Überweisung kann das SPZ meist keinen Termin vergeben.
  • Die Krankenkasse um Genehmigung bitten: Für gesetzlich Versicherte ist kein Antrag nötig. Privat Versicherte klären die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung.
  • Unterlagen erst am Termin suchen: Fehlende Befunde verlängern das Erstgespräch oder führen zu Folgeterminen.
  • Die Kinderarztpraxis aus den Augen verlieren: Die Praxis bleibt Ansprechpartner für alles, was nicht auf den SPZ-Termin warten kann.
  • Nur ein SPZ anfragen: Frag deine Praxis, welche Zentren für euren Wohnort in Frage kommen.

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Häufige Fragen zum SPZ

Brauche ich für das SPZ eine Überweisung?

Ja. Die Behandlung im SPZ läuft über eine ärztliche Überweisung, meist aus der Kinder- und Jugendarztpraxis. Einen Antrag bei der Krankenkasse brauchst du laut Bundesregierung nicht.

Kostet die Behandlung im SPZ etwas?

Für gesetzlich versicherte Kinder ist die SPZ-Behandlung eine Leistung der Krankenversicherung nach §§ 43a und 119 SGB V. Bist du privat versichert, frag vorher bei deiner Versicherung nach.

Wie finde ich ein SPZ in meiner Nähe?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf die Kinderarztpraxis und auf das bundesweite Verzeichnis der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin. Deine Praxis weiß meist auch, welches Zentrum für euren Wohnort zuständig ist.

Was mache ich, wenn meine Kinderarztpraxis keine neuen Patienten aufnimmt?

Ohne feste Praxis ist auch die Überweisung schwerer zu bekommen. Welche Wege es dann gibt, liest du in unserem Beitrag Kinderarzt nimmt keine neuen Patienten. Auch die Terminservicestelle 116117 kann helfen.

Quellen

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Im Notfall 112, außerhalb der Sprechzeiten ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.

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