Ein Sozialpädiatrisches Zentrum, kurz SPZ, ist eine interdisziplinäre ambulante Einrichtung, die Kinder und Jugendliche mit komplexeren Entwicklungs-, Verhaltens- oder Gesundheitsfragen betreut. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 119 SGB V.
In einem SPZ arbeiten üblicherweise verschiedene Fachrichtungen zusammen, etwa aus Medizin, Psychologie und Therapieberufen, um ein Kind gemeinsam einzuschätzen. Der Zugang erfolgt in der Regel über eine Überweisung der Kinderarztpraxis.
Ein SPZ ersetzt nicht die laufende Betreuung durch die Kinderarztpraxis, sondern ergänzt sie bei speziellen Fragestellungen. Ob eine Vorstellung im SPZ sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Praxis gemeinsam mit den Eltern. Die Terminvergabe in einem SPZ kann je nach Region und Auslastung etwas länger dauern als bei einer regulären Facharztüberweisung. Die Kosten trägt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung, wenn die Überweisung entsprechend ausgestellt wurde.
Verwandte Begriffe
Mehr Zusammenhang geben die Übersicht der U-Untersuchungen U1 bis J1 und der Ratgeber Kinderarzt finden. Alle Begriffe stehen im Glossar.
