Kinderkrankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse erhalten können, wenn sie wegen der Erkrankung ihres Kindes von der Arbeit fernbleiben müssen. Ärztlich bescheinigt werden muss dafür, dass eine Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes notwendig ist.
Laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gelten für den Anspruch bestimmte Voraussetzungen, unter anderem zur gesetzlichen Versicherung von Elternteil und Kind sowie zum Alter des Kindes. Die genauen Regeln können sich ändern, deshalb verweisen wir hier bewusst nicht auf einzelne Zahlen.
Ob und in welchem Umfang dir Kinderkrankengeld zusteht, erfährst du am zuverlässigsten direkt bei deiner Krankenkasse. Diese kennt auch deinen konkreten Versicherungsstatus. Die ärztliche Bescheinigung für den Antrag stellt in der Regel die behandelnde Kinderarztpraxis aus, wenn sie die Betreuung des kranken Kindes für notwendig hält.
Verwandte Begriffe
- Überweisung
- Hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztmodell)
- Kinder- und Jugendarzt / Kinder- und Jugendärztin
Mehr Zusammenhang geben die Übersicht der U-Untersuchungen U1 bis J1 und der Ratgeber Kinderarzt finden. Alle Begriffe stehen im Glossar.
